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Markenrecht

Das Markenrecht bietet dem Entwickler die Möglichkeit, nicht nur den Namen seiner App, sondern auch das Logo zu schützen. Der Markeninhaber ist berechtigt, anderen die Nutzung seiner Marke zu verbieten. Der Markenschutz ist deutschland-, europa- und sogar weltweit möglich. Ob ein Name und ein Logo aber als Marke eingetragen werden können, hängt wiederum von einigen Voraussetzungen ab. So dürfen Name und Logo beispielsweise nicht bereits markenrechtlich geschützt oder bloß beschreibend sein. Ratsam ist es, vorher eine Markenrecherche durchzuführen oder von einem Profi durchführen zu lassen, um sicherzugehen, dass der eigene App-Name bei der Markenanmeldung nicht gegen ältere Marken verstößt.

Patentrecht

Ein Softwareprogramm als solches lässt sich nicht unter den Begriff der technischen Erfindung subsumieren und ist daher in der Regel auch nicht patentfähig. Nur wenn die Lösung eines konkreten technischen Problems erreicht wird, kann von einer neuartigen Erfindung gesprochen werden. Was bedeutet das nun für Apps? Die Rechtsprechung zu herkömmlichen Computerprogrammen lässt sich auf moderne Apps übertragen. Hier kommt es also darauf an, dass die App nicht bloß eine innovative Funktion enthält, sondern dass darüber hinaus ein bestimmtes technisches Problem gelöst wird. Für die meisten Apps dürfte, das im Ergebnis nicht zutreffen, weshalb das Patentrecht meist nicht einschlägig ist.

Designrecht

Außerdem kann über das Gesetz über den rechtlichen Schutz von Designs (früher Geschmacksmuster) der rechtliche Schutz des optischen Erscheinungsbildes, also des Designs der App, erreicht werden. Auch hier ist wieder ein deutschland-, europa- und gar weltweiter Schutz möglich.

Designs, Patente und Marken können beim deutschen Patent- und Markenamt gegen Zahlung einer Gebühr eingetragen werden und sind so in den Registern öffentlich einsehbar.

Urheberrecht

Daneben gibt es noch das Urheberrecht. Das Urheberrecht schützt ein Werk gegen unerwünschte Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung. Der Schutz umfasst aber nicht die Idee hinter der App. Das bedeutet, dass zwar der konkrete Quellcode gegen unbefugte Nutzung oder Vervielfältigung geschützt ist. Der Entwickler kann sich mit dem Urheberrecht aber nicht gegen eine Nachahmung seiner App schützen.

Das Urheberrecht entsteht nicht durch Eintragung in ein Register, sondern „automatisch“ mit der persönlichen geistigen Schöpfung eines Werkes, welches die erforderliche Gestaltungshöhe erreicht.