Der besagte Cola-Mix ist in Bayern fast schon genauso beliebt wie Bier und wird vielerorts als „Nationalgetränk“ der Bayern bezeichnet. Jedoch darf sich nicht jedes Cola-Mix-Getränk ohne Weiteres „Spezi“ nennen. Hierüber haben auch zwei Brauereien, nämlich die Brauerei Riegele und die Paulaner Brauerei vor dem Landgericht München I verhandelt.
Die Augsburger Brauerei Riegele ließ in den 1950er Jahren das Warenzeichen „Spezi“ eintragen. Sie gründete 1977 den „Spezi Markengetränk-Verband“, um gemeinsam mit anderen Brauereien in Lizenz die Produktion zu erweitern.
Es gibt jedoch eine Ausnahme: Die Paulaner Brauerei durfte ihr Getränk bislang „Spezi“ nennen, ohne jährlich für eine Lizenz zu zahlen. Mit der Klage möchte die Paulaner Brauerei nun auch für die Zukunft sicherstellen, dass sie die Kennzeichnung „Spezi“ benutzen darf. Dabei beruft sich die Brauerei auf eine mit Riegele im Jahr 1974 getroffene Vereinbarung. Allerdings ist unklar, um was für eine Vereinbarung es sich hier genau handelt.
Die Riegele Brauerei spricht von einem Lizenzvertrag, den sie nun nach fast 50 Jahren kündigte, mit der Begründung, dass es sich bei der heutigen Paulaner Gruppe nicht um die Rechtsnachfolgerin der Paulaner Salvator Thomas-Bräu AG handelt, mit der die Spezi-Vereinbarung getroffen wurde. Die Riegele Brauerei bot daraufhin an, einen neuen zehnjährigen Lizenzvertrag zu schließen.
Die Paulaner Brauerei sieht in dem Vertrag jedoch keinen Lizenzvertrag, sondern eine Art Abgrenzungsvereinbarung, da lediglich sichergestellt werden sollte, dass die beiden Spezi-Getränke nebeneinander bestehen dürfen. Daher reichte die Paulaner Brauerei die Feststellungsklage ein, denn in dem von der Riegele Brauerei neu angebotenen Lizenzvertrag wären jährlich bis zu fünf Millionen Euro zu zahlen.
Die Urteilsverkündung steht bis Ende August aus – ob die beiden Parteien sich bis dahin noch vergleichen, bleibt abzuwarten.