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Eine Markenanmeldung kann sowohl national, unionsweit oder sogar als internationale Marke erfolgen. Die Kosten und der Schutzumfang der jeweiligen Marke variieren dann dementsprechend.

Doch wann macht die Anmeldung einer internationalen Marke Sinn?

Um eine internationale Marke anmelden zu können, benötigt man zunächst eine sogenannte „Basismarke“. Hierbei kann es sich beispielsweise um eine deutsche oder europäische Markenanmeldung handeln. Bei dem Markenamt, bei dem die Basismarke angemeldet oder eingetragen ist, der sogenannten Ursprungsbehörde, kann dann der Antrag auf Eintragung einer internationalen Marke gestellt werden. Hierbei müssen die einzelnen Länder benannt werden, in denen die internationale Marke Schutz entfalten soll. Je mehr Länder benannt werden, desto höher sind die Gebühren.

Die Ursprungsbehörde leitet diesen Antrag dann an die World Intellectual Property Organisation (WIPO) weiter. Die WIPO wiederum leitet die Schutzerstreckungsgesuche an die jeweiligen nationalen Markenämter der benannten Länder weiter. Die Markenämter der benannten Länder haben dann 12 bzw. 18 Monate Zeit, um die Schutzerstreckung zu verweigern. Ist diese Frist verstrichen, ohne dass die betreffenden Markenämter den Schutz verweigert haben, wird von einer Schutzerstreckung ausgegangen.

Ist es aber nun sinnvoll eine internationale Marke anzumelden oder sollten lieber mehrere nationale Anmeldungen vorgenommen werden?

Dies kann nur anhand des konkreten Einzelfalls beantwortet werden, allerdings lassen sich einige Vor- und Nachteile der internationalen Marke wie folgt zusammenfassen:

Vorteile:

Der größte Vorteil der internationalen Markenanmeldung dürfte wohl die Bündelung der Anmeldung in nur einen einzigen Antrag sein. Es müssen nicht mehrere Anträge bei verschiedenen nationalen Markenämtern gestellt werden.

Ein wichtiger Aspekt sind weiter die Kosten der Markenanmeldung. Ist ein Markenschutz in mehr als drei Ländern geplant, sind die Kosten für eine internationale Markenanmeldung in der Regel günstiger als für mehrere nationale Markenanmeldungen.

Nachteile:

Nicht zu vernachlässigen ist aber andererseits, dass der Bestand der internationalen Marke für die ersten fünf Jahre von der Existenz der Basismarke abhängig ist. Das bedeutet, dass die internationale Marke insgesamt keinen Bestand mehr haben kann, wenn die zugrundeliegende Basismarke erfolgreich angegriffen wurde.

Daher ist bei der Wahl der Basismarke zu beachten, dass eine nationale Marke in der Regel einer europäischen Marke vorzuziehen ist, da die nationale Anmeldung kostengünstiger ist und im Vergleich zur europäischen Marke weniger Angriffsfläche bietet. Denn bei einer Unionsmarke können relative und absolute Schutzhindernisse von 27 Mitgliedstaaten/Markenämtern geltend gemacht werden und die Unionsmarke unwirksam machen. Dies schlägt dann in den ersten fünf Jahren wiederum auf den Bestand der internationalen Markenanmeldung durch, so dass diese nicht weiter bestehen kann.