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  • Was sind Unternehmenskennzeichen?
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Das Markengesetz erstreckt sich gem. § 1 MarkenG nicht nur auf Marken, sondern auch auf geschäftliche Bezeichnungen und geographische Herkunftsangaben.

Gem. § 5 MarkenG sind geschäftliche Bezeichnungen unter anderem Unternehmenskennzeichen.

Unternehmenskennzeichen sind Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name (§ 12 BGB), Firma (§17 HGB) oder besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebes oder eines Unternehmens benutzt werden. Klassische Beispiele für Unternehmenskennzeichen sind „Bäckerei Müller“ oder „Hotel Bergblick“. Aber auch Symbole, wie etwa der Mercedes-Stern, können als Hinweis auf das dahinterstehende Unternehmen betrachtet werden und somit Schutz als Unternehmenskennzeichen erlangen.

1. Entstehung von Unternehmenskennzeichen

Im Unterscheid zur Marke entsteht ein Unternehmenskennzeichen allein durch die Benutzung des Zeichens im geschäftlichen Verkehr und wird nicht in ein Register eingetragen. Dementsprechend ist die Recherche nach Unternehmenskennzeichen nur eingeschränkt möglich, z.B. durch Einsicht in die örtlichen Unternehmensregister, die allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben oder eine Google Recherche.

Ein Unternehmenskennzeichen entfaltet seine Schutzwirkung durch die reine Benutzung im geschäftlichen Verkehr nur dann, wenn das Zeichen unterscheidungskräftig ist. Unterscheidungskraft liegt dann vor, wenn die betroffenen Verkehrskreise die Zeichen einem Unternehmen zuordnen können, also keinen rein beschreibenden Inhalt aufweisen.

Sofern es einem Zeichen an der Unterscheidungskraft fehlt, kann Schutz nur noch dann entstehen, wenn das Zeichen Verkehrsgeltung erlangt hat, also die beteiligten Verkehrskreise das Zeichen einem bestimmten Unternehmen zuordnen.

2. Schutzumfang von Unternehmenskennzeichen

Der räumliche Schutzumfang von Unternehmenskennzeichen bezieht sich im Gegensatz zur Marke nur auf das Gebiet, in dem das Zeichen auch tatsächlich bekannt ist.

Der sachliche Schutzumfang von Unternehmenskennzeichen unterscheidet sich von Marken dahingehend, dass dieser sich nicht auf konkrete Waren und/oder Dienstleistungen bezieht, sondern lediglich auf die Bezeichnung des Unternehmens selbst.

3. Kollision zwischen Marke und Unternehmenskennzeichen

Marken können nicht nur mit anderen Marken kollidieren, sondern durchaus auch mit Unternehmenskennzeichen. Daher ist es essenziell im Rahmen der Möglichkeiten z.B. vor einer Markeneintragung auch nach Unternehmenskennzeichen zu recherchieren, um mögliche Rechtsverletzungen vorab zu minimieren.

Was ist dann aber der Vorteil einer Markenanmeldung, wenn auch ohne Eintragung ein entsprechender kennzeichenrechtlicher Schutz entstehen kann?

4. Vorteile einer Marke gegenüber einem Unternehmenskennzeichen

Folgende Punkte können einen Mehrwert für eine Markenanmeldung darstellen:

Beweisbarkeit der Inhaberschaft

Bei einer Markenanmeldungen besteht durch die Eintragung im Register kein Zweifel bezüglich der Schutzfähigkeit. Die Inhaberschaft ist dadurch eindeutig beweisbar

Wenn aber aus einem Unternehmenskennzeichen gegen eine Rechtsverletzung vorgegangen werden soll, muss die durchgängige Benutzung im geschäftlichen Verkehr aufwendig durch Werbungen, Rechnungen oder Belege nachgewiesen werden.

Veräußerbarkeit

Marken können als eigenständiges Wirtschaftsgut unabhängig vom Unternehmen veräußert werden. Unternehmenskennzeichen sind in der Regel nicht ohne das Unternehmen veräußerbar.

Räumlicher Schutzumfang

Der räumliche Schutzumfang einer deutschen Marke besteht „automatisch“ für ganz Deutschland, gleiches gilt bei einer Unionsmarke für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Beim Unternehmenskennzeichen richtet sich der räumliche Schutzumfang dagegen nach dem tatsächlichen Benutzungs- bzw. Bekanntheitsumfang und kann daher auf bestimmte Regionen innerhalb Deutschlands begrenzt sein.