Hast du eine markenrechtliche Abmahnung erhalten und bist dir nicht sicher, wie du hiermit umgehen sollst?
Ich erkläre dir, worauf du achten musst und wann du einen Rechtsanwalt einschalten solltest.
1.) Was ist eine Abmahnung?
Eine Abmahnung stellt die Aufforderung zur Unterlassung eines bestimmten Verhaltens dar. Wird der Unterlassungsaufforderung nicht binnen einer gesetzten Frist durch Abgabe einer Unterlassungserklärung nachgekommen, werden dem Abgemahnten weitere rechtliche Schritte angedroht. Bei einer markenrechtlichen Abmahnung geht es regelmäßig darum, dass dem Abgemahnten vorgeworfen wird, ein geschütztes Zeichen (z.B. eine eingetragene Marke), ohne Zustimmung des Markeninhabers im geschäftlichen Verkehr verwendet zu haben.
Einer solchen Abmahnung sind gerade im Bereich der gewerblichen Schutzreche oft sogenannte „Berechtigungsanfragen“ vorgeschaltet, die ein milderes Mittel zur Abmahnung darstellen. Berechtigungsanfragen stellen noch keine verbindliche Abmahnung dar, sondern dienen dem Ziel, die tatsächliche Rechtslage erst einmal „aufzuklären“. Dies ist in der Regel dann sinnvoll, wenn die Rechtslage für den Anfragenden noch nicht eindeutig ist und er das Risiko einer möglichen unrechtmäßigen Abmahnung (noch) nicht eingehen möchte.
Daneben werden mit einer markenrechtlichen Abmahnung oft Auskunftsansprüche geltend gemacht, die der Berechnung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen dienen.
2.) Was sollst du tun?
Nachdem im Markenrecht sehr hohe Streitwerte (> € 50.000,00) anerkannt sind, ist es in der Regel auch bei Aussprache einer Berechtigungsanfrage empfehlenswert, sich von einem Markenrechtsanwalt / einer Markenrechtsanwältin hinsichtlich der weiteren Schritte beraten zu lassen.
In jedem Fall solltest du prüfen,
-ob du (ebenfalls) Rechte an der geschützten Bezeichnung nachweisen kannst oder anderweitige Einwendungen vorbringen kannst. Hier kommen nicht nur eingetragene Marken in Betracht, sondern auch Unternehmenskennzeichen, die durch die reine Nutzung im geschäftlichen Verkehr entstehen können.
-ob Fristen einzuhalten sind. Falls ja, solltest du dich unbedingt vor Ablauf dieser Frist mit einem rechtskundigen Rechtsanwalt / einer rechtskundigen Rechtsanwältin in Verbindung setzen.
3.) Was sollst du keinesfalls tun?
Auf keinen Fall solltest du,
-die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne Überprüfung unterzeichnen, denn oftmals lassen sich die Unterlassungserklärungen des Abmahnenden noch zu deinen Gunsten abändern/modifizieren.
-die geforderten Beträge (Schadensersatzansprüche) ohne Prüfung durch einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin bezahlen.
Wir helfen dir gerne bei Erhalt einer Abmahnung weiter und besprechen mit dir im Rahmen einer ersten kostenlosten Einschätzung die weiteren erforderliche Schritte.