Produkt- und Modellbezeichnung sind vor allem in der Auto- und Modebranche nicht mehr wegzudenken. In jüngster Zeit kam es jedoch vermehrt zu Rechtsstreitigkeiten zwischen Markeninhabern von älteren Zeichen mit Produktbezeichnungen Dritter.
Zu entscheiden war, ob Produkt- oder Modellbezeichnungen als Markenrechtsverletzung eingestuft werden oder es sich hierbei um keine markenmäßige Benutzung handelt.
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zeigt, dass es bisher keine einheitliche Linie zur Beurteilung der Verwendung von Produkt- und Modellbezeichnungen gibt. Es lässt sich aber festhalten, dass nach wie vor erhöhte Vorsicht bei der Verwendung von Modell- und Produktbezeichnungen geboten ist, da diese grundsätzlich geeignet sind, ältere Markenrechte zu verletzen. Ob tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliegt, ist jedoch immer anhand des konkreten Einzelfalls zu bestimmen.
Markenmäßige (herkunftshinweisende) Benutzung maßgeblich
Entscheidendes Kriterium ist, ob die Produkt- oder Modellbezeichnung prominent als Herkunftshinweis oder lediglich als untergeordnete, beschreibende Angabe z.B. in der Werbung verwendet wird.
Von einer herkunftshinweisenden Funktion ist insbesondere dann auszugehen, wenn die Modellbezeichnung unmittelbar mit dem Produkt verbunden wird. Festzuhalten ist allerdings, dass jede vordergründige Herausstellung der Modellbezeichnung als Herkunftshinweis und damit als markenmäßige Verwendung aufgefasst werden kann.
Es ist davon auszugehen, dass auch bereits die bloß objektive, nicht völlig fernliegende Möglichkeit, dass der Verkehr einen Herkunftshinweis annimmt, für eine markenmäßige Benutzung ausreichen kann. Werden Zeichen also z.B. auf den Produkten selbst oder in Angebotstexten verwendet, kann grundsätzlich von einer markenmäßigen Benutzung ausgegangen werden. Hiervon kann beispielsweise bei reinen Seriennummern oder besonders weit verbreiteten Vornamen abgewichen werden, sofern diesen Zeichen jegliche Unterscheidungskraft abzusprechen ist.
Um die rechtsichere Verwendung von Modell- und Produktbezeichnungen zu gewährleisten, sollten Unternehmen daher in Zukunft vor deren Verwendung im geschäftlichen Verkehr ältere Rechte anhand einer Markenrecherche abprüfen lassen.